Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Heute Vormittag (20.03.20) wurde durch Ministerpräsident Söder für Bayern eine Ausgangsbeschränkung verfügt, diese gilt vorerst ab dem 21.03.20 um 00:00 Uhr bis einschließlich 03.04.20. Sozialkontakte außerhalb des eigenen Hausstands sind auf ein Minimum zu reduzieren. Krankenhausbesuche und Besuche in anderen Pflege- und Sozialeinrichtungen sind untersagt. Außerdem darf die eigene Wohnung nur aus den folgenden, triftigen Gründen verlassen werden (Auszug aus der Allgemeinverfügung): Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten Die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) [...] Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte [...], Apotheken [...], Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, [...]