Landesweiter Katastrophenfall in Bayern festgestellt

Ministerpräsident Söder hat am 16.03.2020 um 10:08 Uhr für Bayern den landesweiten Katastrophenfall festgestellt. Daher gelten bis zum 19.04.20 folgende Anordnungen: Ab Sofort: öffentliche und private Veranstaltungen nicht mehr erlaubt Ab Dienstag: Freizeiteinrichtungen geschlossen, dazu zählen unter anderem Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Spielhallen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Thermen, Tierparks, Volkshochschulen und Jugendhäuser Ab Mittwoch für die Gastronomie: Generell nur noch Speiselokale und Betriebskantinen geöffnet Öffnungszeit begrenzt von 6 bis 15 Uhr, im Anschluss nur noch To-Go, Auslieferungen und Drive-In In Lokalen min. 1,5 Meter Abstand Maximal 30 Personen [...]