Ministerpräsident Söder hat am 16.03.2020 um 10:08 Uhr für Bayern den landesweiten Katastrophenfall festgestellt.

Daher gelten bis zum 19.04.20 folgende Anordnungen:

  • Ab Sofort: öffentliche und private Veranstaltungen nicht mehr erlaubt
  • Ab Dienstag: Freizeiteinrichtungen geschlossen, dazu zählen unter anderem Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Spielhallen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Thermen, Tierparks, Volkshochschulen und Jugendhäuser
  • Ab Mittwoch für die Gastronomie:
    • Generell nur noch Speiselokale und Betriebskantinen geöffnet
    • Öffnungszeit begrenzt von 6 bis 15 Uhr, im Anschluss nur noch To-Go, Auslieferungen und Drive-In
    • In Lokalen min. 1,5 Meter Abstand
    • Maximal 30 Personen in einer Lokalität
  • Ab Mittwoch im Einzelhandel:
    • Öffnung aller Ladengeschäfte des Einzelhandels untersagt.
    • Ausgenommen ist die alltägliche Versorgung:
      • Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Drogerien
      • Apotheken
      • Banken
      • Bau- und Gärtenmärkte, Tierbedarf
      • Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker
      • Tankstellen
      • Post
      • Reinigungen
      • Online-Händler

Die erlaubten Öffnungszeiten von Supermärkten werden werktags bis 22 Uhr erweitert, am Sonntag können die Läden von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein (die Märkte können ihre Öffnungszeiten aber weiterhin frei festlegen).

Von Hamsterkäufen wird weiterhin dringend abgeraten – die Lebensmittel- und Klopapierversorgung ist gewährleistet!

Detailliertere Informationen zu den Anordnungen und Handlungsempfehlungen finden sie beim Bayerischen Gesundheitsministerium.